Benutzungsordnung WLAN sim
Benutzungsregeln für das Drahtlosnetzwerk (WLAN)
- Der Benutzer / die Benutzerin erhält einen eigenen Bereich, im folgenden Account genannt, welcher durch ein Passwort zu schützen ist.
- Der Account darf ausschließlich vom Bibliotheksbenutzer / von der Bibliotheksbenutzerin mit gültigem Bibliotheks-bzw. Lesesaalausweis persönlich genutzt werden. Eine Nutzung durch andere Personen oder die Weitergabe des Passwortes ist nicht zulässig.
- Mit Ablauf der Gültigkeit des Bibliotheksausweises erlischt automatisch auch der WLAN-Zugang.
- Das Staatliche Institut für Musikforschung stellt einen vorkonfigurierten WLAN-Client mit einer schriftlichen Anleitung zu dessen Installation zur Verfügung. Weitere technische Unterstützung kann bei der Installation des Clients auf den Benutzergeräten nicht geleistet werden.
- Die Benutzung ist zunächst auf das Protokoll http (Word Wide Web) beschränkt.
- Die kommerzielle Nutzung des Netzes oder von aus dem Netz erhaltenen Daten ist unzulässig.
- Technische Mängel, unabsichtlich erhaltene Informationen oder erkannte Sicherheitslücken müssen dem Staatlichen Institut für Musikforschung gemeldet werden.
- Jede missbräuchliche Nutzung des Netzes ist auszuschließen. Insbesondere gilt:
- Missbräuchlich ist die Nutzung der Dienste, wenn das Verhalten der Benutzer / Benutzerinnen gegen einschlägige Schutzvorschriften (u. a. Strafgesetz, Jugendschutzgesetz, Datenschutzrecht) verstößt.
- Aufgrund ihrer Fachkunde ist bei den Benutzern / Benutzerinnen der Kommunikationsdienste die jeweilige insbesondere strafrechtliche Relevanz etwa der Computer-Kriminalität, des Vertriebs pornographischer Bilder und Schriften oder des Diebstahls, der Veränderung oder sonstige Manipulation von bzw. an Daten und Programmen als bekannt vorauszusetzen. Diese Fachkenntnis bezieht sich auch auf die Sensibilität der Übertragung von Daten, die geeignet sind, das Persönlichkeitsrecht anderer und/oder deren Privatsphäre zu beeinträchtigen und bestehende Urheberrechte bzw. auf diesen gründende Lizenzen zu verletzen.
- Als missbräuchlich ist auch eine Nutzung zu bezeichnen, die folgende nicht
abschließend aufgeführte Sachverhaltskonstellationen erfüllt:
- unberechtigter Zugriff zu Daten und Programmen, d. h. wegen fehlender Zustimmung unberechtigter Zugriff auf Informationen und Ressourcen anderer verfügungsbefugter Nutzer / Nutzerinnen.
- Vernichtung von Daten und Programmen, d. h. Verfälschung und/ oder Vernichtung von Informationen anderer Nutzer / Nutzerinnen, insbesondere durch Infizierung mit Computerviren.
- Netzbehinderung, d. h. Behinderung und/oder Störung des Netzbetriebes oder anderer netzteilnehmender Nutzer / Nutzerinnen, z. B. durch ungesichertes Experimentieren im Netz, etwa durch Versuche zum "Knacken" von Passwörtern, nicht angekündigte und/oder unbegründete massive Belastung des Netzes zum Nachteil anderer Nutzer / Nutzerinnen oder Dritter.
- Verstöße gegen die in 2., 3. sowie 5. bis 8. genannten Punkte werden mit dem Ausschluss von der Bibliotheksbenutzung geahndet (vgl. auch § 19 der Benutzungsordnung der Bibliothek des Staatlichen Instituts für Musikforschung).
- Das Staatliche Institut für Musikforschung ist berechtigt, im Falle einer Fehlfunktion oder bei Verdacht auf Missbrauch alle auf dem Account befindlichen Daten einzusehen.
- Das Staatliche Institut für Musikforschung gewährleistet nicht, dass seine Dienste jederzeit erreichbar und fehlerfrei sind. Es wird keine Garantie für eine korrekte und zeitnahe Mailzustellung gegeben.
- Haftungsausschluss: Das Staatliche Institut für Musikforschung übernimmt keine Haftung für:
- Schäden, die an privaten Rechnern innerhalb der Räume des Staatlichen Instituts für Musikforschung entstehen. Dies schließt auch Schäden und Folgeschäden ein, die durch (evtl. fehlerhafte) Beratung und Hilfestellungen von Mitarbeitern / Mitarbeiterinnen oder durch Installation und Konfiguration von Software, die das Staatliches Institut für Musikforschung bereitstellt, entstehen. Insbesondere haftet das Staatliche Institut für Musikforschung nicht für Dateien und Systemeinstellungen, die gelöscht oder modifiziert werden, für Viren, Trojaner, Würmer und andere Schadprogramme, die den privaten Rechner befallen können. Weiterhin haftet das Staatliche Institut für Musikforschung nicht für Tippfehler seiner Mitarbeiter / Mitarbeiterinnen, Hardwareschäden und Diebstahl sowie Vernichtung von Daten und Programmen, insbesondere durch Infizierung mit Computerviren.
- Materielle und immaterielle Schäden, die durch Zugriff auf offene Ressourcen (z. B. freigegebene Verzeichnisse) bei privaten Rechnern, die mit dem WLAN verbunden sind, entstehen. Beispiele hierfür sind: Infizierung mit Computerviren und Ausspionieren oder Zerstörung privater Daten.
- Die Hausordnung ersetzt nicht die Gültigkeit der Benutzungsordnung der Bibliothek des Staatlichen Institut für Musikforschung.
Berlin, den 1. August 2011
Staatliches Institut für Musikforschung
Preußischer Kulturbesitz
Der Direktor